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Neue RSV Immunisierung für Säuglinge

31. August 2024

Es gibt seit dem letztem Jahr einen passiven Impfstoff gegen ein Virus, das seit Jahrzehnten zahlreiche Babys im Winterhalbjahr krank macht. Im Juli 2024 hat die ständige Impfkommission diese Impfung in den Impfkalender aufgenommen. 


Was ist RSV?

Das Humane Respiratorische Synzytial-Virus ist ein umhülltes Virus, das den Atemtrakt, vor allem die Schleimhäute der oberen Atemwege und das Flimmerepithel der Luftröhre und der Bronchien befällt.

Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken.

STIKO- Empfehlung

Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV in Ihrer ersten RSV Saison. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe verhindert werden.

Für wen genau ist die Prophylaxe empfohlen?

Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der 1. von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (zwischen Oktober und März).

Säuglinge, die zwischen dem 1. April und dem 30. September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst (Oktober) vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, vor Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird.

Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab zur ersten Wintersaison betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie zum Beispiel Frühgeborene (im Alter <= 6 Monate), Trisomie 21, bronchopulmonaleDysplasie oder schwere Herzfehler.

Kostenübernahme

Mitte September wurde vom Gesundheitsministerium die Kostenerstattung durch die Krankenkassen für ab dem 1.4. geborene Kinder bestätigt. Wie eine Rezeptierung möglich sein wird und ab wann der Impfstoff lieferbar sein wird (voraussichtlich in der zweiten Oktoberhälfte) wird zur Zeit geklärt.